„Vor 30 Jahren habe ich angefangen ...“
Hallo, ich heiße Pascal (45). Ich bin verheiratet und Vater einer Tochter. Mit 15 Jahren begann ich zu kiffen und mit 19 fing ich an chemische Drogen zu konsumieren. Nach recht kurzer Zeit wurde der Konsum mein Lebensinhalt. Zu der Zeit war ich davon überzeugt, dass ich ohne Drogen nicht leben kann. Mit 23 Jahren hörte ich mit allem auf und machte eine Therapie und war für etwa eineinhalb Jahre völlig clean. Dann habe ich wieder angefangen zu kiffen und zu trinken. Der Alkohol wurde zu meinem nächsten Problem bzw. auch die Droge, die mich am längsten begleitet hat, ich habe ca. 15 Jahre gesoffen. Seit nun fast drei Jahren bin ich trocken. Letztes Jahr, nach über 20 Jahren der Abstinenz von chemischen Drogen, wurde ich rückfällig und konsumierte Chemie. Das war ein großer Schock für mich.
Wegen des Rückfalls habe ich mir wieder Hilfe geholt und ich besuche die SHGs zur Unterstützung und ich finde es ist sehr hilfreich. Der Austausch mit den Menschen, die alle Ähnliches wie ich erlebt haben, empfinde ich als sehr wertvoll und ich bin sehr dankbar, dass es diese Gruppen gibt.
Was ist Drogenabhängigkeit?
Mit Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen bezeichnet man eine Gruppe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch die wiederholte Einnahme verschiedener psychotroper Substanzen hervorgerufen werden. Als typisch gilt ein starkes, periodisch oder dauerhaft auftretendes Verlangen nach der Substanz. Es kann zu einer – ggf. auch fortschreitenden – Vernachlässigung anderer Verpflichtungen oder Aktivitäten kommen. Auch ein möglicher Kontrollverlust mit zwanghaftem Substanzkonsum ist nicht ausgeschlossen.
Je nach Substanz unterschiedlich stark ausgeprägt, kann es zu einer Toleranzerhöhung und Dosissteigerung und – bei Nichteinnahme – zu Entzugserscheinungen kommen. Die Abhängigkeit von illegalen Substanzen wird umgangssprachlich auch als Drogenabhängigkeit oder Drogensucht bezeichnet. (DHS 2022: 17)
Wirkung
Drogen sind Substanzen, die auf die Psyche einwirken und dadurch das Denken, Fühlen oder Wahrnehmen verändern. Man unterscheidet Drogen mit stimulierender, sedierender und berauschender Wirkung.
Welche Drogen gibt es?
Unter dem Oberbegriff „Illegale Drogen“ werden verschiedene Klassen psychotroper Substanzen zusammengefasst, deren Besitz, Erwerb, Handel und Herstellung nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten sind. Sie können sowohl aus pflanzlichen als auch aus chemischen Grundstoffen bestehen.
Je nach Substanz und in Abhängigkeit von individuellen Merkmalen (wie z. B. Alter und Geschlecht) und der Häufigkeit des Konsums, können die Wirkungsweise und -dauer sowie die Art des Konsums (geraucht, als Tablette / Pille geschluckt, durch die Nase geschnupft oder gespritzt) sehr unterschiedlich sein.
Hier ein kurzer Überblick über die gängigsten illegalen Drogen.
- Amphetamine sind eine Gruppe synthetisch hergestellter Stimulanzien, die in verschiedenen Mischungen zur Leistungssteigerung eingesetzt werden. Als illegale Sucht- und Dopingmittel sind sie vor allem unter Namen wie „Speed“ oder „Pep“ im Umlauf.
- Ecstasy ist eine vollsynthetische Droge, die chemisch den Amphetaminen nahesteht. Die Pillen werden vor allem in der Partyszene konsumiert, um länger durchzuhalten.
- Die natürliche Herkunftspflanze des Heroins ist Mohn. Durch chemische Prozesse wird der halbsynthetische Stoff aus dem Saft der Schlafmohn-Samenkapseln gewonnen.
- Kokain ist ein farbloses Pulver, das in kristalliner Form weiß aussieht. Ausgangsstoff für die Gewinnung von Kokain sind die Blätter des südamerikanischen
Kokastrauchs. - Methamphetamin ist besser bekannt unter den Namen „Crystal Meth“ oder einfach nur „Crystal“. Es ist ein vollsynthetisch hergestelltes Psychostimulans auf Amphetaminbasis.
- Neue psychoaktive Substanzen (kurz: NPS) sind verschiedene Gruppen synthetisch hergestellter Designerdrogen. Hinsichtlich ihrer bewusstseinsverändernden (psychoaktiven) Wirkung ahmen sie zumeist andere illegale Drogen nach.
(DHS 2022: 20ff)*
„Weiche“ und „harte“ Drogen
Diese Einteilung entstand in der Diskussion um die Entkriminalisierung der illegalen Drogen, insbesondere von Cannabisprodukten. Demnach werden diejenigen illegalen Drogen als „weich“ bezeichnet, deren Missbrauchspotential eher als gering einzustufen ist. Die strafrechtliche Verfolgung von Besitz und Konsum geringer Mengen an Cannabisprodukten ist mittlerweile gelockert worden. Unklar ist hierbei jedoch der Begriff der „geringen Menge“. Die strafrechtliche Verfolgung wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich ist aber auch der Besitz einer geringen Menge und besonders z. B. das Autofahren unter Drogeneinfluss strafbar. Dabei wird die lange Nachweisbarkeit im Körper von den Konsumierenden oft unterschätzt.
„Harte“ Drogen (wie Heroin und Kokain) haben dagegen ein hohes Suchtpotential. Obwohl z. B. Kokain nicht körperlich abhängig macht, ist das Missbrauchspotential sehr hoch. Innerhalb kürzester Zeit kann eine starke psychische Abhängigkeit entstehen. Der unwiderstehliche innere Drang nach erneutem Konsum kann sich auch bei „weichen“ Drogen entwickeln.
Deshalb muss betont werden: Egal, ob „legal“ oder „illegal“; „weich“ oder „hart“: Es gibt keinen risikolosen Drogenkonsum. (BKE 2010: 5)*
Der Ausstieg
Eine Suchtberatungsstelle, eine Selbsthilfegruppe oder ein Arzt, der sich mit Drogenabhängigkeit auskennt, sind die ersten Anlaufstellen für einen Ausstieg aus der Sucht. Ein Entzug, vor allem von illegalen Drogen und Medikamenten, darf nicht ohne ärztliche Kontrolle geschehen, da die Entzugserscheinungen lebensbedrohlich sein können. Fachkliniken helfen den Körper zu entgiften, um anschließend bei einer stationären bzw. ambulanten Entwöhnungsbehandlung auch die psychische Abhängigkeit behandeln zu können. (BKE 2010: 13)*
Wie kann ich mehr über die Abhängigkeit von illegalen Drogen erfahren?
Viel Wissenswertes rund um illegale Drogen haben wir in unserer BKE Suchbroschüre zusammengestellt.
Du kannst sie hier als PDF herunterladen ...
Wer hilft mir bei Abhängigkeit von illegalen Drogen?
Unsere Selbsthilfegruppen vor Ort
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Das BKE kann auf eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Sucht und deren Überwindung zurückblicken. So ist jede unserer Gruppen vor Ort kompetent besetzt.
*Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), (Hrsg.): „Drogenabhängigkeit, Suchtmedizinische Reihe, Band 4“; 7.Auflage, Hamm,2022
Blaues Kreuz in der Evangelischen Kirche Bundesverband e.V. (BKE), (Hrsg.): „Suchterkrankung. Illegale Drogen. Sie haben es in der Hand“, 3. überarbeitete Auflage, Dortmund, 2010