2024 wurde die Sucht-Selbsthilfe im BKE-Bundesverband durch unterschiedliche Zuwendungen unterstützt. Für diese qualitative und quantitative Unterstützung bedanken wir uns herzlich bei allen Förderern! Dafür, dass sie an uns glauben und uns fördern und somit neben den Mitgliedsbeiträgen zu den wichtigsten Säulen unserer Arbeit geworden sind.
- der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene – ein Zusammenschluss der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene für die pauschale Förderung in 2024 in der Höhe von insgesamt 100.000,00 €
- der BARMER für die Unterstützung des dreijährigen Projekts „Mehr werden! Aktivieren – Werben - Fördern" in 2023 bis 2025 in der Höhe von insgesamt 198.460,00 €
- der DAK Gesundheit für die Förderung des zweijährigen Projekts „Generationen im BKE – Gemeinsam anders sein“ in 2023 und 2024 in der Höhe von insgesamt 56.620,00 €
- der Audi BKK für die Förderung des Projekts "Einfach BKE: Dein moderner, digitaler Verein zur Suchtüberwindung" in der Höhe von insgesamt 17.156,00 €
- der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die durch ihre Förderung in 2024 die fachliche Unterstützung der Selbsthilfe durch die Suchtreferent*innen ermöglicht in der Höhe von insgesamt 127.364,00 €
- der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, durch deren Förderung wir in 2024 die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen konnten in der Höhe von insgesamt 841,06 €
All diese Förderungen unterstützten die Arbeit des BKE und haben dazu beigetragen, dass das BKE sich zu dem entwickelt hat, was es heute ist.
DANKE dafür und für die gute Zusammenarbeit!
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
Die Selbsthilfeförderung erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene ist ein Zusammenschluss der folgenden Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene:
- AOK-Bundesverband GbR, Berlin
- BKK Dachverband e.V., Berlin
- IKK e.V., Berlin
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel
- Knappschaft, Bochum
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin
Darüber hinaus kann eine krankenkassenindividuelle Förderung durch diese und andere Krankenkassen für innovative Projekte der Selbsthilfe erfolgen. Dazu enpfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Krankenkassen. Gemeinsam können Ideen besprochen und entsprechende Antragsstellungen vereinbart werden.
Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Bei der kassenartenübergreifenden Förderung auf Landesebene haben sich die Krankenkassen und ihre Verbände auf entsprechende Verfahrensregelungen für die Antragstellung verständigt. Näheres hierzu ist bei den Krankenkassen/-verbänden auf Landesebene oder bei den Landesvertretungen des vdek zu erfragen: Adressübersicht
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Länderorganisationen der Selbsthilfe können Anträge auf krankenkassenindividuelle Förderung von Selbsthilfeprojekten direkt bei den Krankenkassen/-verbänden auf Länderebene stellen. Die entsprechenden Antragsformulare können auf der Webseite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) heruntergeladen werden.
Das BKE – Blaues Kreuz in der Evangelischen Kirche Bundesverband e.V. handelt gemäß den Leitsätzen zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und erkennt das „Positionspapier der DHS und der Leitsätze zur Verwendung von Geldern der (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und Glücksspielindustrie sowie der pharmazeutischen Industrie“ vollumfänglich an.
Die Leitsätze zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit des BKE zum Download als PDF
Das Positionspapier der DHS ist hier einsehbar: ZUM POSITIONSPAPIER