2020 wird das BKE durch unterschiedliche Zuwendungen unterstützt. Für diese qualitative und quantitative Unterstützung bedanken wir uns herzlich bei allen Förderern! Dafür, dass diese an uns glauben und uns fördern und somit neben den Mitgliedsbeiträgen zu den wichtigsten Säulen unserer Arbeit geworden sind.

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der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene – ein Zusammen-schluss der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene für die institutionelle Förderung in der Höhe von insgesamt 80.000,00 €
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der BARMER für die Unterstützung der Projekte: 1. „Menschen stärken Menschen - Verbindungen und Verbindlichkeit fördern"; 2. „BKE VIELFALT | Kompetenzen stärken – Zusammenarbeit fördern“ in der Höhe von insgesamt 181.710,00 €
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der DAK Gesundheit für die Förderung des JULITI-Projekts „Was geht ab? Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen" in der Höhe von insgesamt 28.100,00 €
- der Techniker Krankenkasse für das Projekt "Lebenswelten - Angehörige im Blick" in der Höhe von insgesamt 14.445,00 €
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der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die durch ihre Förderung die fachliche Unterstützung der Selbsthilfe durch die Suchtreferent*innen ermöglicht in der Höhe von insgesamt 117.755,00 €
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der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, durch deren Förderung wir die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützten können in der Höhe von insgesamt 841,06 €
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
Die Selbsthilfeförderung erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene ist ein Zusammenschluss der folgenden Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene:
- AOK-Bundesverband GbR, Berlin
- BKK Dachverband e.V., Berlin
- IKK e.V., Berlin
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel
- Knappschaft, Bochum
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin
Darüber hinaus kann eine krankenkassenindividuelle Förderung durch diese und andere Krankenkassen für innovative Projekte der Selbsthilfe erfolgen. Dazu enpfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Krankenkassen. Gemeinsam können Ideen besprochen und entsprechende Antragsstellungen vereinbart werden.
Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Bei der kassenartenübergreifenden Förderung auf Landesebene haben sich die Krankenkassen und ihre Verbände auf entsprechende Verfahrensregelungen für die Antragstellung verständigt. Näheres hierzu ist bei den Krankenkassen/-verbänden auf Landesebene oder bei den Landesvertretungen des vdek zu erfragen: Adressübersicht
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Länderorganisationen der Selbsthilfe können Anträge auf krankenkassenindividuelle Förderung von Selbsthilfeprojekten direkt bei den Krankenkassen/-verbänden auf Länderebene stellen. Die entsprechenden Antragsformulare können auf der Webseite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) heruntergeladen werden.