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Gruppenverantwortlicher

Welche Aufgaben hat ein Gruppenverantwortlicher?

Immer wieder werden wir gefragt, welche Aufgaben eigentlich ein Gruppenverantwortlicher inne hat. Im Rahmen der im vergangenen Jahr begonnenen Neuausrichtung haben wir überlegt, aus unserer Sicht interessante und nützliche Hinweise für Gruppenverantwortliche zusammen zu fassen und als Leitfaden zur Verfügung zu stellen.

Alle Informationen stellen kein „muss“ dar. Immer davon ausgehend, dass das Mitglied im Vordergrund steht, können sie jedoch für die Arbeit in den Gruppen und gruppenübergreifend in der Region sehr hilfreich sein.

Diese Version der Leitfäden sind ein erster „Entwurf“. Über Lob, Anregungen und Kritik würden wir uns sehr freuen, da wir sie mit Eurer Hilfe weiter entwickeln wollen.

Leitfaden GruppenverantwortlicheLeitfaden für die ehrenamtliche Tätigkeit eines Gruppenverantwortlichen

Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet. 

I. Vorwort

Hallo, liebe Gruppenverantwortliche, oder an der Arbeit eines Gruppenverantwortlichen interessierte,

die erfolgreiche Arbeit des BKE Schleswig-Holsteins ist untrennbar mit der erfolgreichen Arbeit jeder einzelnen Selbsthilfegruppe vor Ort verbunden.

Für das erfolgreiche, dauerhafte Bestehen einer Selbsthilfegruppe ist es unverzichtbar, dass ein (oder mehrere) Gruppenmitglied dauerhaft die Position des Gruppenverantwortlichen einnimmt. Häufig ergibt sich die Schwierigkeit, dass sich kein Gruppenmitglied die Verantwortung des Gruppenverantwortlichen zutraut.

Gründe hierfür liegen zumeist in fehlenden Informationen über die eigentlichen Aufgaben des Gruppenverantwortlichen. Aber auch bei der Bereitschaft zur Übernahme der Gruppenverantwortung fühlen sich die jeweiligen Gruppenverantwortlichen häufig mangels Erfahrung und Unwissenheit über vorhandene Ansprechpartner und Unterstützungsangebote hilflos und zeitlich überfordert. An dieser Stelle setzt der Leitfaden für die Aufgabe des Gruppenverantwortlichen an.

Er soll Dir bei der aktuellen oder zukünftigen Aufgabe als Gruppenverantwortlicher eine Orientierungshilfe sein, um Dir die Wahrnehmung Deiner Aufgabe zu erleichtern.

Bitte betrachte den Inhalt dieses Leitfadens als Informations- und Orientierungshilfe bei Deiner verantwortungsvollen Aufgabe, Gruppenmitgliedern bei ihrem Bestreben, auf Dauer Suchtmittelfrei zu leben, zu begleiten. Keineswegs verstehen wir diesen Leitfaden als Voraussetzung zum Leiten einer Suchtselbsthilfegruppe.

Wir wünschen Dir für Deine potentielle Arbeit oder bereits übernommene Aufgabe nun viel Erfolg und hoffen, dass der Leitfaden Dir eine Hilfe bei den neuen Herausforderungen als Gruppenverantwortlicher ist.

Auch wünschen wir Euch für die Übernahme einer Gruppenverantwortung viel Erfolg, ein „glückliches Händchen“ und viel Freude bei der Arbeit innerhalb unseres BKE Schleswig-Holstein.

Rendsburg, im Juli 2013
Der Vorstand

II. Hilfreiche persönliche Ausprägungen eines Gruppenverantwortlichen

Gibt es den perfekten Gruppenverantwortlichen? NEIN !!!

Aus der langjährigen Arbeit der Selbsthilfegruppen und den Erfahrungen sind jedoch Eigenschaften erkennbar, die bei der Übernahme der Verantwortung als Gruppenverantwortlicher mehr als zuträglich sind. So sollte die oder der Gruppenverantwortliche kontaktfreudig sein und die Fähigkeit besitzen, auf Menschen zugehen zu können.

Grundkenntnisse in Gesprächsführung und der Kommunikation mit Menschen und das grundlegende Interesse, suchtkranke Menschen auf ihrem Weg durch ein suchtmittelfreies Leben zu begleiten sind zusätzliche hilfreiche Fähigkeiten.

III. Vorschläge für die Ausbildung des Gruppenverantwortlichen

Um die Aufgabe der Gruppenverantwortung zu übernehmen ist grundsätzlich nicht der erfolgreiche Abschluss einer entsprechenden Ausbildung erforderlich.

Jedoch ist nicht zu verkennen, dass es mehr als vorteilhaft ist, wenn über entsprechende Grundkenntnisse aufgrund des umfangreichen Aufgabenbereiches hinsichtlich der Führung einer Gruppe und dem Umgang mit suchtkranken Menschen verfügt wird. Insoweit ist die Teilnahme an der Ausbildung zum freiwilligen Suchtkrankenhelfer und der Ausbildung zum Gruppenleiter empfehlenswert.

Hinsichtlich dieser Ausbildungsangebote und der damit verbundenen Kosten sind umfängliche Informationen über den Landesvorstand des BKE Schleswig-Holstein zu erhalten. So können z.B. pauschale Fördermittel der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen beantragt werden, um die Kosten des Besuches eines Lehrganges zu decken.

Ferner empfehlen wir für die Übernahme der Verantwortlichkeit die Aneignung von grundlegendem Wissen über das BKE. Hierzu zählen Basiskenntnisse über die Ziele, die Historie, die Organisation, den Inhalt der Satzung sowie die Leistungen des Landesverbandes zur Unterstützung der Gruppen und deren Mitglieder.

IV. Zeiterfordernis für Wahrnehmung der Gruppenverantwortung

Vor Übernahme der Gruppenverantwortung ist anzumerken, dass die Aufgabe der oder des Gruppenverantwortlichen mit einem nicht unwesentlichen Zeitaufwand verbunden ist.

Bei umfänglicher Wahrnehmung aller Aufgaben ist von einem wöchentlichen Zeitaufwand von 3 Stunden zuzüglich der entsprechenden Gruppentreffen auszugehen.

V. Stellung der Gruppenverantwortlichen in der Struktur des BKE Schleswig- Holstein

Das in der Selbsthilfegruppe gruppenverantwortliche Mitglied hat aufgrund seiner Aufgaben eine wesentliche Position in der Struktur des BKE. Er stellt die internen Abläufe in der Gruppe vor Ort sicher und ist Bindeglied zwischen dem einzelnen Gruppenmitglied, dem Regionalsprecher und dem Vorstand des Landesverbandes.

VI. Aufgaben der oder des Gruppenverantwortlichen

1. Administrative Aufgaben

Neben der eigentlichen und wichtigsten Aufgabe der Betreuung der Gruppenmitglieder obliegen ihm jedoch auch administrative Aufgaben. Im Einzelnen können dies sein:

  • Mitgliederverwaltung
  • Kassenführung
  • Unterstützung bei Seminaranmeldungen
  • Stellung von Förderanträgen
  • Planung von Gruppenaktivitäten
  • Möglichst Teilnahme an Veranstaltungen des Landesverbandes und Regionaltreffen
  • Kontakte zu weiteren Suchtselbsthilfegruppen und der Einrichtungen der professionellen Suchthilfe
  • Kontaktpflege zu den Kirchenvertretern
Hierbei wird jeder Gruppenverantwortliche Unterstützung von seinen Gruppenmitgliedern erhalten können.

2. Aufgaben der Informationsweitergabe

Die oder der Verantwortliche der Gruppe sollte jederzeit Sorge dafür tragen, dass alle notwendigen Informationen bezüglich der Aktivitäten des BKE, bestehender Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, Veranstaltungen des Landesverbandes oder anderer Einrichtungen etc. an die einzelnen Mitglieder weitergegeben werden. Informationen können der Gruppenpost, dem Newsletter und der Homepage des Landesverbandes entnommen werden. Ferner sendet die Geschäftsstelle Informationen über freie Seminarplätze oder besondere Aktionen per E-Mail an die Gruppenverantwortlichen.

3. Gestaltung der Gruppentreffen

Der wesentliche Bestandteil der Aufgabe des Gruppenverantwortlichen besteht in der Sicherstellung der eigentlichen Gruppenarbeit. Hierzu gehört primär die Gestaltung der jeweiligen Gruppentreffen.

Die Gruppentreffen sollen dabei so gestaltet werden, dass jedes einzelne Gruppenmitglied am Gruppenabend die Möglichkeit zur Äußerung hat, von den anderen Gruppenmitgliedern wahrgenommen werden kann und die notwendige Wertschätzung erhält.

Die Suchtbetroffenheit des einzelnen Mitgliedes und die Sicherstellung der dauerhaften Abstinenz vom Suchtmittel des einzelnen Gruppenmitglieds sollte das Leitziel sein.

Der Gruppenverantwortliche wird die konkrete Gestaltung der einzelnen Gruppenabende unter Beachtung der angeführten Rahmenbedingungen im Übrigen freigestellt. Hierbei sollte er sich an den aktuellen Bedürfnissen der Gruppe orientieren.

Der Gruppenverantwortliche trägt auch Sorge dafür, dass die Gruppentreffen kontinuierlich und in regelmäßigen Zeiträumen stattfinden.

Der Gruppenverantwortliche hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, über die Geschäftsstelle, dem Regionalsprecher und dem Vorstand des Landesverbandes notwendige Informationen und Hilfen einzuholen.

Der Gruppenverantwortliche sollte zudem den Kontakt zu kirchlichen, sozialen und kommunalen Einrichtungen in seinem Wirkungskreis pflegen. Wichtig hierbei ist auch der Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Verantwortlichen der einzelnen Gruppen.

Hierbei können eigenverantwortlich organisierte Treffen der Gruppenverantwortlichen mit dem Ziel des Erfahrungsaustausches organisiert werden. Die Gruppenleiter haben insofern den Rückhalt des Landesvorstandes und können sich auf dessen Unterstützung verlassen.

4. Öffentlichkeitsarbeit

In Zeiten schwindender Mitgliederzahlen ist ein großes Augenmerk auf die Neuwerbung von Mitgliedern zu legen. Damit die Gruppe dauerhaft aktiv ist, sollte die oder der Gruppenverantwortliche in seinem Wirkungskreis die gruppenbezogene Öffentlichkeitsarbeit sicherstellen.

Dies könnte z.B. die Teilnahme an örtlichen Veranstaltungen der Selbsthilfe umfassen. Zur Umsetzung dieser Aufgabe und der Bereitstellung entsprechenden Informationsmaterialien sind der Landesvorstand und die Geschäftsstelle des Landesverbandes bei der Umsetzung und Durchführung behilflich.

Die Öffentlichkeitsarbeit ist durch den Verantwortlichen der Gruppe nur durch Mithilfe des einzelnen Gruppenmitgliedes auf Dauer erfolgreich. Hilfreich ist hier die Motivierung einzelner Gruppenmitglieder zur Mitarbeit. Unterstützung erhält er durch den Regionalsprecher und/oder dem Vorstand des Landesverbandes sowie aus der Geschäftsstelle.

5. Zusammenarbeit der oder des Gruppenverantwortlichen mit Landesvorstand, Regionalsprecher, anderen Gruppenverantwortlichen und sonstigen Einrichtungen

Aus der Stellung der oder des Gruppenverantwortlichen in der Struktur des BKE ergibt sich bereits, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beteiligten an der Verbandsarbeit unverzichtbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Gestaltung der Arbeit des BKE ist.

Die oder der Gruppenverantwortliche soll regelmäßig an den Regionaltreffen teilnehmen, um durch den Regionalsprecher über aktuelle Belange des BKEs zeitnah und unmittelbar informiert zu werden. Nur so kann der Informationsfluss zum einzelnen Gruppenmitglied sichergestellt werden. Dabei ist es der oder dem Gruppenverantwortlichen freigestellt, sich durch eine Vertretung aus der eigenen Gruppe vertreten zu lassen.

Die oder der Gruppenverantwortliche hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, über die Geschäftsstelle und den Vorstand des Landesverbandes notwendige Informationen und Hilfen einzuholen.

VII. Fortbildungsangebote für den Gruppenverantwortlichen

In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass sich auch die Gruppenarbeit vor Ort immer wieder neuen Herausforderungen stellen muss. Zu denken ist hier zunächst an die neuen Süchte und die Veränderung der Altersstruktur in der einzelnen Gruppe.

Aber auch und gerade im Bereich der finanziellen Sicherstellung der Arbeit der einzelnen Selbsthilfegruppen ist für den Gruppenverantwortlichen eine stetige Fortbildung empfehlenswert.

Jeder Gruppenverantwortliche hat daher jederzeit die Möglichkeit, über den Landesvorstand und die Geschäftsstelle notwendige Informationen zu den benannten Themen in Erfahrung zu bringen.

Der Landesvorstand trägt hierbei Sorge dafür, dass im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Workshops für Gruppenverantwortliche kurzfristig aktuelle Informationen zu den Themen Fördermittelbeantragung, Neuheiten im Bereich der Suchtselbsthilfe und der Gestaltung der praktischen Gruppenarbeit weitergegeben werden.

Über aktuelle Angebote des BKE auf Landes- und Bundesebene informieren Dich der Landesvorstand, die Geschäftsstelle und der Regionalsprecher Deiner Region. Deine Wünsche hinsichtlich empfehlenswerter oder notwendiger Fortbildungsangebote solltest Du in jedem Fall über den Regionalsprecher an den Landesvorstand herantragen. Nur so kann ein praxisorientiertes und an den Bedürfnissen der Gruppenverantwortlichen orientiertes Fortbildungsangebot des Landesverbandes des BKE Schleswig-Holstein sichergestellt werden.

VIII. Stellvertreter - Regelung

Aus Erfahrungen der Gruppenarbeit empfiehlt sich, dass bei der Übernahme der Verantwortlichkeit einer Selbsthilfegruppe auch dahingehend Regelungen getroffen werden sollten, dass für den Fall des vorübergehenden oder dauerhaften Ausfalls des Gruppenverantwortlichen in seiner Funktion ein Stellvertreter bestimmt wird. Dieser kann auch im Falle einer Überforderung des jeweiligen Gruppenverantwortlichen Aufgaben vorübergehend übernehmen.

IX. Hilfeangebote für Gruppenleiter in Ausnahmesituationen

Nicht selten kommt es innerhalb einer Selbsthilfegruppe zu Ausnahmesituationen, gleich welcher Art. In diesem Fall kann sich die oder der Gruppenverantwortliche auf die unbedingte Hilfe des Landesvorstandes, der Geschäftsstelle, des Regionalsprechers und der anderen Gruppen des Landesverbandes verlassen, um eine zielorientierte Lösung zu erreichen. Hier sind unter anderem auch zeitlich begrenzte Patenschaften zwischen einzelnen Selbsthilfegruppen denkbar.

X. Weiterführende Literaturhinweise für die Gruppenarbeit

Für eine tiefgreifende Einarbeitung in die Mechanismen einer Selbsthilfegruppe empfiehlt sich zur weiteren Wissensvermittlung folgender Leitfaden: Selbsthilfegruppen – Ein Leitfaden für die Gruppenarbeit von Birgit Moos-Hofius und Ilse Rapp (kostenlos im Internet: http://www.nakos.de/site/ueber-selbsthilfe/selbsthilfegruppen/).

 

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