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Regionalsprecher

Welche Aufgaben hat ein Regionalsprecher?

Immer wieder werden wir gefragt, welche Aufgaben eigentlich ein Regionalsprecher inne hat. Im Rahmen der im vergangenen Jahr begonnenen Neuausrichtung haben wir überlegt, die Aufgaben eines Regionalsprechers zusammen zu fassen und als Leitfaden zur Verfügung zu stellen.

Alle Informationen stellen kein „muss“ dar. Immer davon ausgehend, dass das Mitglied im Vordergrund steht, können sie jedoch für die Arbeit in den Gruppen und gruppenübergreifend in der Region sehr hilfreich sein.

Diese Version des Leitfadens ist ein „Entwurf“. Über Lob, Anregungen und Kritik würden wir uns sehr freuen, da wir sie mit Eurer Hilfe weiter entwickeln wollen.

Leitfaden RegionalsprecherLeitfaden für die ehrenamtliche Tätigkeit eines Regionalsprechers

Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.

I. Vorwort

Hallo, liebe Mitglieder des BKE in Schleswig-Holstein.

Die erfolgreiche Arbeit des BKE Schleswig-Holstein ist untrennbar mit der erfolgreichen Arbeit jedes einzelnen Mitgliedes und jeder einzelnen Selbsthilfegruppe vor Ort verbunden.

Für das erfolgreiche, dauerhafte Miteinander im Landesverband Schleswig-Holstein sind Kontakte zwischen den Gruppen einer jeden Region ausgesprochen hilfreich. Um die Gruppen hierbei zu unterstützen, hat der Landesverband des BKE Schleswig-Holstein Regionalsprecher eingeführt, die innerhalb ihrer Region den Kontakt zwischen den Gruppen und dem Landesverband sicherstellen. In den einzelnen Regionen ist es nicht immer einfach, Mitglieder für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu gewinnen.

Gründe hierfür liegen zumeist in fehlenden Informationen über die eigentlichen Aufgaben eines Regionalsprechers. Aber auch bei der Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgaben fühlen sich interessierte Mitglieder häufig mangels Erfahrung und Unwissenheit über vorhandene Ansprechpartner und Unterstützungsangebote hilflos und zeitliche überfordert. An dieser Stelle setzt der Leitfaden für die Aufgabe eines Regionalsprechers an.

Der Leitfaden soll Dir bei der aktuellen oder zukünftigen Aufgabe eine Orientierungshilfe sein, um Dir die Wahrnehmung Deiner Aufgabe zu erleichtern.

Bitte betrachte den Inhalt dieses Leitfadens als Informations- und Orientierungshilfe bei Deiner verantwortungsvollen Aufgabe, den Gruppenverantwortlichen und den Mitgliedern bei ihrem Bestreben, auf Dauer suchtmittelfrei zu leben, zu begleiten. Keineswegs verstehen wir diesen Leitfaden als Voraussetzung zur Übernahme einer Regionalsprechertätigkeit.

Wir wünschen Dir für Deine potentielle Arbeit oder bereits übernommene Aufgabe nun viel Erfolg und hoffen, dass der Leitfaden Dir eine Hilfe bei den neuen Herausforderungen ist.

Rendsburg, im Juli 2013
Der Vorstand

II. Wahl des Regionalsprechers

Die Bestellung zum Regionalsprecher ist in der Satzung geregelt. Der § 6 Regionen und Regionalsprecher/innen besagt:

Die Gruppen des BKE, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. sind in Regionen aufgeteilt. Jede Region hat eine/n Regionalsprecher/in. Diese gehören zum erweiterten Vorstand und werden auf Vorschlag der Region oder des Landesvorstandes von der (bisher noch) Landesdelegiertenversammlung gewählt.

Die Regionalvertreter sollen dem Vorstand ein breites Meinungsbild aus der Basis zugänglich machen.

III. Hilfreiche persönliche Ausprägungen eines Regionalsprechers

Aus der langjährigen Arbeit der Regionalsprecher und deren Erfahrungen sind Eigenschaften erkennbar, die bei der Übernahme der Verantwortung mehr als zuträglich sind. Eine Eignung oder eine eventuelle Erfahrung als Gruppenverantwortlicher ist zwar wünschenswert aber nicht zwingende Voraussetzung. Er sollte jedoch kontaktfreudig sein und die Fähigkeit besitzen, auf Menschen zugehen zu können. Insbesondere zeichnet er sich durch Wertschätzung gegenüber allen Menschen aus.

Grundkenntnisse in Gesprächsführung und der Kommunikation mit Menschen und das grundlegende Interesse, suchtkranke Menschen auf ihrem Weg durch ein suchtmittelfreies Leben zu begleiten sind zusätzliche hilfreiche Fähigkeiten.

IV. Vorschläge für die Ausbildung des Regionalsprechers

Um die Aufgabe des Regionalsprechers zu übernehmen, ist grundsätzlich nicht der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung zum freiwilligen Suchtkrankenhelfer und der Ausbildung zum Gruppenleiter erforderlich.

Jedoch ist nicht zu verkennen, dass es mehr als vorteilhaft ist, wenn über entsprechende Grundkenntnisse aufgrund des Aufgabenbereiches und des Umganges mit suchtkranken Menschen verfügt wird. Insoweit ist die Teilnahme an der Ausbildung zum freiwilligen Suchtkrankenhelfer und der Ausbildung zum Gruppenleiter empfehlenswert.

Hinsichtlich dieser Ausbildungsangebote und der damit verbundenen Kosten sind umfängliche Informationen über den Landesvorstand und der Geschäftsstelle des BKE Schleswig-Holstein zu erhalten. So können z.B. pauschale Fördermittel der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen beantragt werden, um die Kosten des Besuches eines Lehrganges zu decken.

Ferner empfehlen wir für die Übernahme der Verantwortlichkeit die Aneignung von grundlegendem Wissen über das BKE. Hierzu zählen Basiskenntnisse über die Ziele, die Historie, die Organisation, den Inhalt der Satzung sowie die Leistungen des Landesverbandes zur Unterstützung der Gruppen und deren Mitglieder.

V. Zeiterfordernis für Wahrnehmung der Regionalsprecherfunktion

Vor Übernahme der Funktion ist anzumerken, dass die Aufgabe des Regionalsprechers mit einem nicht unwesentlichen Zeitaufwand verbunden ist. Der Aufwand richtet sich z.B. nach den Aktivitäten in der Region, nach der Anzahl der Gruppen, nach der Anzahl der Regionaltreffen und einige mehr. Eine Aussage zu den Zeiterfordernissen können dem Punkt VI „Aufgaben der Regionalsprecher“ entnommen werden.

Für die Vorbereitung und die Durchführung von Regionaltreffen können je Treffen einige Stunden aufgewandt werden. Gleichzeitig nimmt der Regionalsprecher ein- bis zweimal an ganztägigen Sitzungen des Gesamtvorstandes des BKE Schleswig-Holstein teil. Auch das Besuchen einzelner Gruppen, Gruppenveranstaltungen in der Region oder Veranstaltungen des Landesverbandes ist mit einem entsprechenden Zeitaufwand für An- und Abreisen sowie für die Teilnahme an den Anlässen verbunden.

VI. Stellung der Regionalsprechers in der Struktur des BKE Schleswig- Holstein

Der im Landesverband tätige Regionalsprecher hat aufgrund seiner Aufgaben eine wesentliche Position in der Struktur des BKE. Er ist das Bindeglied zwischen den Mitgliedern, den Gruppenverantwortlichen aus der Region und dem Landesvorstand und gehört dem erweiterten Vorstand des Landesverbandes an.

Hier eine Übersicht über die Struktur des BKE-Landesverbandes Schleswig-Holstein:

VII. Aufgaben der Regionalsprecher

1. Administrative Aufgaben

Neben der eigentlichen und wichtigsten Aufgabe der Betreuung der Gruppen und Mitglieder in der jeweiligen Region obliegen ihm jedoch auch administrative Aufgaben. Im Einzelnen können dies sein:
  • Teilnahme an den, in der Regel 2-mal jährlich stattfindenden Gesamtvorstandssitzungen. 
  • Teilnahme an dem Mitgliedertreffen -vormals Planungs- und Vorständekonferenz - und an der Landesdelegiertenversammlung (jeweils Tagesveranstaltungen)
  • Teilnahme an Veranstaltungen des Landesvorstandes
  • Teilnahme am Treffen der Regionalsprecher (Tagesveranstaltung, mindestens 1 mal jährlich, im Wechsel).
  • Vorbereitung und Durchführung von mindestens 2 Regionaltreffen jährlich in der Region (pro Regionaltreffen ca. 4 Stunden).
  • Erstellung Ergebnisprotokoll über die Teilnahme an den Regionaltreffen inkl. einer Teilnehmerliste und Weitergabe an die Geschäftsstelle. Entsprechende Muster sind über die Geschäftsstelle zu erhalten.
  • Alle 2 Jahre: Vorbereitung und Durchführung eines Mitgliedertreffens in der Region. Der geschäftsführende Vorstand ist dazu einzuladen. Die Verteilung der Einladung an alle Mitglieder der Region erfolgt über die Geschäftsstelle. (ca. 6 Stunden incl. Vorbereitung)
  • Gruppenbesuche nach vorheriger Anfrage oder auf Einladung der Gruppe. Anzustreben ist der Besuch aller Gruppen der jeweiligen Region im 2-Jahres Rhythmus.
  • Werden Krisensituationen in einer Gruppe bekannt, soll der Regionalsprecher umgehend die Gruppe aufsuchen und helfend und regulierend eingreifen. Bei Bedarf ist Unterstützung durch die Geschäftsstelle gewährleistet.
  • Begleitung bei Gruppenleiterwechsel und Neugründung von Gruppen durch Informationen über Verbandsstrukturen, Aufgaben Gruppenleiter usw.
Grundsätzlich soll der Regionalsprecher für jedes einzelne Blau-Kreuz-Mitglied in seiner Region erreichbar und Ansprechpartner sein.

2. Aufgaben der Informationsweitergabe

Regionalsprecher sollen jederzeit Sorge dafür tragen, dass alle notwendigen Informationen bezüglich der Aktivitäten des BKE, bestehender Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, Veranstaltungen des Landesverbandes oder anderer Einrichtungen etc. an die einzelnen Gruppen weitergegeben werden. Informationen stellt der Landesverband in Form von Newsletter und Homepage zur Verfügung. Der regelmäßige Kontakt zur Geschäftsstelle stellt weiterhin die Versorgung mit aktuellen Informationen sicher.

3. Gestaltung der Regionaltreffen

Der wesentliche Bestandteil der Regionaltreffen ist die Sicherstellung der Kommunikation der Gruppen einer Region untereinander. Die Regionaltreffen sollen informativen Charakter haben. Hierzu gehört eine gründliche Vorbereitung der Regionaltreffen.

Die Regionaltreffen sollen dabei so gestaltet werden, dass jeder einzelne Teilnehmer die Möglichkeit zur Äußerung hat, von den anderen Teilnehmern wahrgenommen werden kann und die notwendige Wertschätzung erhält.

Dem Regionalsprecher wird die konkrete Gestaltung der einzelnen Regionaltreffen unter Beachtung der angeführten Rahmenbedingungen im Übrigen freigestellt. Hierbei sollte sie oder er sich an den aktuellen Bedürfnissen der Region orientieren.

Ferner trägt er dafür Sorge, dass die Regionaltreffen in regelmäßigen Zeiträumen stattfinden.

4. Öffentlichkeitsarbeit

In Zeiten schwindender Mitgliederzahlen ist ein großes Augenmerk auf die Neuwerbung von Mitgliedern zu legen. Damit die Region dauerhaft aktiv ist, sollte der Regionalsprecher in seinem Wirkungskreis die landesverbandsbezogene und auch gruppenbezogene Öffentlichkeitsarbeit sicherstellen. Letzteres sollte in Abstimmung mit den jeweiligen Gruppenverantwortlichen stattfinden.

Dies könnte z.B. die Teilnahme an örtlichen Veranstaltungen der Selbsthilfe umfassen. Zur Umsetzung dieser Aufgabe und der Bereitstellung entsprechenden Informationsmaterialien sind der Landesvorstand und die Geschäftsstelle des Landesverbandes bei der Umsetzung und Durchführung behilflich.

Der Regionalsprecher sollte zudem den Kontakt zu kirchlichen, sozialen und kommunalen Einrichtungen in seinem Wirkungskreis pflegen. Wichtig hierbei ist auch der Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Verantwortlichen der einzelnen Gruppen.

Die Öffentlichkeitsarbeit des Regionalsprechers ist nur durch die Verantwortlichen der Gruppen seiner Region und durch Mithilfe des einzelnen Gruppenmitgliedes auf Dauer erfolgreich. Hilfreich ist hier die Motivierung einzelner Gruppenmitglieder zur Mitarbeit. Unterstützung erhält er durch den Vorstand des Landesverbandes sowie aus der Geschäftsstelle.

5. Zusammenarbeit mit Landesvorstand, anderen Gruppenverantwortlichen und sonstigen Einrichtungen

Aus der Stellung der oder des Regionalsprechers in der Struktur des BKE ergibt sich bereits, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beteiligten an der Verbandsarbeit unverzichtbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Gestaltung der Arbeit des BKE ist.

Der Regionalsprecher berichtet über aktuelle Belange des Vereins zeitnah und unmittelbar durch den Besuch der Gruppen seiner Region oder in regelmäßigen Regionaltreffen. Nur so kann der Informationsfluss zum einzelnen Gruppenmitglied sichergestellt werden. Die Teilnahme der Gruppenmitglieder an den Mitgliedsveranstaltungen des Landesverbandes sollte beworben werden, da auch hier der direkte Kontakt vom Mitglied zum Vorstand intensiviert werden soll.

VIII. Fortbildungsangebote für Regionalsprecher

In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass sich auch die Gruppenarbeit vor Ort immer wieder neuen Herausforderungen stellen muss. Zu denken ist hier zunächst an die neuen Süchte und die Veränderung der Altersstruktur in der einzelnen Gruppe. Dies stellt den Regionalsprecher vor hohe Herausforderungen, da er doch den Gruppenverantwortlichen hilfreich zur Seite stehen soll.

Hier und gerade im Bereich der finanziellen Sicherstellung der Arbeit der einzelnen Selbsthilfegruppen ist für den Regionalsprecher eine stetige Fortbildung empfehlenswert.

Der Landesvorstand trägt Sorge dafür, dass im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Workshops für Gruppenverantwortliche kurzfristig aktuelle Informationen zu den Themen Fördermittelbeantragung, Neuheiten im Bereich der Suchtselbsthilfe und der Gestaltung der praktischen Gruppenarbeit weitergegeben werden. Die Teilnahme der Regionalsprecher, sofern sie nicht selbst eine Gruppenverantwortung tragen, ist zu empfehlen.


IX. Stellvertreter - Regelung

Aus Erfahrungen der vergangenen Jahre empfiehlt sich, dass bei der Übernahme der Verantwortlichkeit auch dahingehend Regelungen getroffen werden sollten, dass für den Fall des vorübergehenden oder dauerhaften Ausfalls ein Stellvertreter bestimmt wird. Dieser kann auch im Falle einer Überforderung Aufgaben vorübergehend übernehmen. Sicher zu stellen ist der regelmäßige Informationsaustausch zwischen Regionalsprecher und seinem Vertreter.

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